Der hinkende Bote

Almanach für Matrosen, wie sie sein sollten

Wortspiele
„Wer Wortspiele anfertigt und in Umlauf bringt oder Wortspiele von Dritten fahrlässig oder in humoristischer oder sonstewie Absicht verbreitet, wird mit Wortspielhölle nicht unter fünf Jahren bestraft. Auch die Beihilfe ist strafbar. In besonders schweren Fällen kann auch eine unbefristete Strafe ausgesprochen werden.“
In der Wortspielhölle sitzen Werbetexter und müssen bis in alle Ewigkeit ihre Verfehlungen büßen, indem sie
”Was die Spitzin für den Spitz, das ist für den Berliner das Blub in Britz.”
aufsagen müssen. Dort gibt es keine Redefreiheit zu einem besonders günstigen Tarif, sondern Redezwang ohn‘ Unterlass. Eine kaugummikauende 16jährige leiert 24 Stunden affige Friseurnamen herunter, als Hintergrundmusik jault „Cherry, cherry lady ...“ als Video in Endlosschleife. Überlebensgroße Poster von Stars aus Vorabendserien zieren die Wände. Zu jeder vollen Stunde muss man neue Klingeltöne herunterladen. Überhaupt: Es wird viel, sehr viel telefoniert in der Wortspielhölle.

Also Vorsicht.

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